Bestattungen für Hamburg und Umland

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Begriffslexikon

Rund um die Bestattungen gibt es zahlreiche Begriffe, deren Bedeutung oft unklar ist. Häufig gibt es mehrere Bezeichnungen, die dasselbe meinen, wobei es sich bei dem einen um den heute nicht mehr gebräuchlichen und bei dem anderen um den jetzt aktuellen Begriff handelt. Oder zwei sinngleiche Begriffe unterscheiden sich dadurch, dass der eine die formell korrekte und der andere die umgangssprachliche Bezeichnung, vielleicht aus früheren Zeiten übernommen, ist.Außerdem kann die Verwendung eines Begriffs auch durch regionale Sprachgewohnheiten bestimmt sein.

Um Ihnen hier Klarheit zu geben, haben wir dieses Begriffslexikon zusammengestellt, in dem wir die in Norddeutschland gebräuchlichen Begrifflichkeiten erläutern:

Bestattung

Geschichtlich gesehen ist der Begriff "Beisetzen" seit dem 15. Jahrhundert belegt und wesentlich älter als der Begriff "Bestattung", denn die Grundbedeutung „etwas neben anderes hinzusetzen, hinzufügen“ geht der speziellen Bedeutung „begraben, bestatten“ um etwa 200 Jahre voraus. Die heutige Bedeutung der Bestattung kam erst im 17. Jahrhundert auf und bedeutet „den sterblichen Überresten eine Statt gebend“ (einen festen Ort geben). Mehr zu Bestattungen in Hamburg.

Beerdigung:

Bezeichnet meistens die Erdbestattung, bei der nach einer Trauerfeier die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg in das Grab erfolgt. Mehr zu Erdbestattung Hamburg.

Trauerfeier:

Feierliches Abschiednehmen am geschlossenen Sarg. Sie findet in einer Kirche oder Kapelle statt. Auch bei einer Feuerbestattung wird eine Trauerfeier abgehalten, entweder am Sarg oder auch nach der Einäscherung an der Urne. Mehr zu Trauerfeier in Hamburg.

Beisetzung:

Bezeichnet den Moment, in dem der Sarg oder die Urne in die Erde gelegt wird.

Begräbnis:

Das Begräbnis ist eine altertümliche Bezeichnung für Beerdigung, s. Bestattung.

Urnenfeier:

Eine Trauerfeier, die in der Kirche oder Kapelle an der Urne stattfindet. Unmittelbar anschließend wird die Urne in das Grab beigesetzt. Erfahen Sie mehr über die Urnenfeier.

Offener Abschied:

Der Sarg wird entweder in einem Abschiedsraum, einer Kapelle oder einer Kirche offen aufgebahrt, damit Hinterbliebene und Freunde von dem Verstorbenen Abschied nehmen können. Der Verstorbene liegt gepflegt und mit der von Hinterbliebenen übergebenen oder auch ausgewählten Kleidung bekleidet im Sarg.

Trauergottesdienst:

Der Trauergottesdienst wird auch Requiem genannt und traditionell in Kirchen abgehalten. Es handelt sich um ein christliches Ritual, das entweder mit oder auch ohne den Sarg abgehalten werden kann. In jedem Fall wird der Trauergottesdienst aber allein dem Verstorbenen zu Ehren und mit einer entsprechenden Bestattungsliturgie abgehalten.

Leichenschmaus:

Dieser Begriff wird heute kaum noch benutzt und bezeichnet ein Beisammensein der Trauergäste unmittelbar nach der Bestattung.

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