Bestattungen für Hamburg und Umland

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Bestattungsvorsorge und wirtschaftliche Sicherung

Mit der Vorsorge für Krankheit und Tod regeln Sie alles in Ihrem Sinne und entlasten die Hinterbliebenen

Das Leben fast aller Menschen hat gute und schlechte Seiten. Da gibt es beispielsweise finanzielle Sorgen, Stress in der Beziehung oder jemand leidet unter Einsamkeit oder einer Krankheit. Selbst aus solchen Situationen gibt es meistens einen Ausweg.

Unausweichlich ist dagegen der Tod, zeitlich nicht vorhersehbar, manchmal viel zu früh und grausam, manchmal als wahre Erlösung und bei manchem nach einem erfüllten Leben ganz natürlich.

Das Thema des Todes

Trotzdem ist das Thema Tod für viele Menschen ein Tabu, ob aus Angst, Unbeschwertheit oder aus einer Art Aberglauben, dass sie ihn nicht herbeireden wollen. Dabei könnten Sie viele Dinge zu Lebzeiten und bei Gesundheit in Ihrem Sinne regeln und gleichzeitig Angehörigen während einer schweren Erkrankung oder den Hinterbliebenen im Todesfall Kosten und vor allem schwierige Entscheidungen abnehmen. Die entsprechenden Instrumentarien sind:

Für den Krankheitsfall und bei entsprechender:
Gestaltung teilweise auch über den Tod hinaus die

  • Vorsorgevollmacht
  • Generalvollmacht
  • Patientenverfügung

Für den Eintritt des Sterbefalls:

  • das Testament
  • die Bestattungsvorsorge

Gerade mit letzterer ist Ihnen die Möglichkeit gegeben:

  • die Art Ihrer eigenen Bestattung zu wählen
  • Sarg oder Urne auszusuchen
  • den Grabstein und seine Inschrift zu bestimmen
  • das Ob und Wie einer Traufeier zu entscheiden
  • ein Grab zu kaufen
  • die Grabpflege zu beauftragen

Dies alles können Sie detailliert regeln oder mit groben Vorgaben den Hinterbliebenen noch Möglichkeiten zur Auswahl im Einzelnen lassen. Wenn Sie im Rahmen der Bestattungsvorsorge mit uns einen Vertrag schließen, können Sie diesen selbstverständlich jederzeit abändern oder kündigen.

Vorsorge können Sie auch schon für die mit Ihrer Bestattung entstehenden Kosten treffen. Hierfür stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, um die Kosten der Bestattung vorzuhalten, ohne dass im Falle einer Pflegebedürftigkeit Betreuer und das Sozialamt oder im Sterbefall die Erben Zugriff auf das Geld haben:

  • Sie schließen eine Sterbegeldversicherung ab, die wir Ihnen als Agentur der Nürnberger Versicherung von dieser zu guten Konditionen und mit verschiedenen Prämienfälligkeiten anbieten können. Der Abschluss einer solchen Versicherung kann natürlich auch bei einer anderen Versicherung erfolgen, wenn nicht ohnehin schon ein Vertrag besteht
  • Zahlung des mit uns vertraglich vereinbarten Betrags, auch in Raten, auf ein von uns geführtes Treuhandkonto. Wegen der Zweckbindung können nur Sie und - nur im Bestattungsfall - wir auf das Geld zugreifen

Wollen Sie die Kosten der Bestattung nicht schon im Vorwege bereitstellen oder speziell sichern, können Sie auch in Ihrem Testament bestimmen, dass die Bestattung aus dem Erbe bezahlt werden soll.

In dem mit uns im Wege der Vorsorge geschlossenen Vertrag können Sie sich aber auch darauf beschränken, den Hinterbliebenen Ihre Vorstellungen für Ihre Bestattung mitzuteilen, wobei Sie dann darauf vertrauen, dass Ihre Wünsche auch umgesetzt werden.

Die Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge zu nutzen, ist, wenn sie sich erst einmal mit dem Thema befasst haben, für viele Menschen eine Erleichterung und gibt ihnen die Sicherheit, dass mit ihnen auch in schwierigen Situationen nichts geschehen wird, was sie nicht wollten. Dies zeigt sich in unserem Berufsalltag als Bestatter immer wieder.

Soweit eine rechtliche Beratung von Ihnen gewünscht wird,können wir Ihnen fachlich qualifizierte Rechtsanwälte und Notare vermitteln.

Nutzen auch Sie die Chance, in der Zukunft erforderlich werdende sehr persönliche Entscheidungen bereits heute zu treffen. Bei einer persönlichen und individuellen Beratung kommen Ihnen unsere Kompetenz und Erfahrung zu Gute.

Bestattungsvorsorge

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