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COLUMBA - der digitale Nachlass

In Deutschland leben fast 58 Millionen aktive Internetnutzer, deren Anzahl stetig ansteigt. Davon gehören etwas über 40% zu der Altersgruppe der über 60 jährigen.

Im Internet bewegen wir uns in unterschiedlichen sozialen Netzwerken, kaufen bei unterschiedlichen Versandhäusern oder verschiedenen Auktionsplattformen ein, haben unter Umständen ein Onlinekonto bei einer Bank oder Versicherung, sind bei unterschiedlichenlichen Online Wettanbietern wie zum Beispiel "Lotto" registriert oder spielen das eine oder andere Onlinespiel.

Was muss unter dem "Digitalen Nachlass" verstanden werden ?

Als Digitaler Nachlass werden die Accounts und Daten bezeichnet, die nach dem Tode des Benutzers im Internet weiter bestehen bleiben. Oftmals wird auch der Begriff "Digitales Erbe" hierfür verwendet.

Was geschieht mit unseren Internetaktivitäten, wenn wir versterben?

Als erstes müssten die Familienangehörigen wissen, wie aktiv die verstorbene Person im Internet war und wie die Zugangsdaten zu den einzelenen Plattformen lauten.

Hier den Überblick zu bewahren und an alles zu denken, ist nicht gerade einfach, denn im Grunde ist man mit jedem Account, der im Internet angelegt wurde, einen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter eingegangen, aus dem Pflichten, wie vielleicht die Leistung eines monatlichen Beitrages, resultieren.

Diese Verträge gehen mit dem Tod des Accountinhabers auf die Erben mit allen Rechten und Pflichten über. Das heißt, diese Verträge enden nicht mit dem Tode der Person, welche diesen Vertrag abgeschlossen hat.

Wie kann ich als Angehöriger den Digitalen Nachlass regeln und sichern?

Wir bieten als eines der wenigen Bestattungsunternehmen in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen COLUMBA die Sicherung des Digitalen Nachlasses an.

Wie funktioniert Columba ?

columba-globusSie als Auftraggeber beauftragen uns als Bestattungsunternehmen mit der Sicherung des Digitalen Nachlasses. Wir übermitteln die persönlichen Daten der verstorbenen Person mit eine Software an Columba. Columba sendet einen Teil der Daten an mittlerweile über 100 Unternehmen, die mit Columba kooperieren. Erst bei einer Übereinstimmung und der Sicherheit, dass die verstorbene Person bei einem oder mehreren Unternehmen registriert ist, wird nach mit Ihnen im Vorwege abgestimmte Vorgehensweisen vorgegangen. Diese Vorgehensweisen können zum Beispiel die Löschung des Accounts, das Übertragen des Accounts auf Ihren Namen oder dergleichen sein!

 

Rechtliches

Im Internet geschlossene Verträge und Verbindlichkeiten bleiben auch über den Tod hinaus bestehen. Sie gehen ausnahmslos auf die Erben über. Für die Angehörigen können so überraschende und im Einzelfall erhebliche Kosten entstehen (z.B. Kosten durch Dauerschuldverhältnisse wie Abonnements u.Ä.)

Welche Vorteile habe ich als Hinterbliebener ?

  • Online-Guthaben oder andere Vermögenswerte aus Online-Aktivitäten des Verstorbenen können ermittelt und den rechtmäßigen Erben zugeführt werden (z. B. Guthaben bei Online-Bezahldiensten).
  • Kostenpflichtige Internetaktivitäten des Verstorbenen können ausfindig gemacht, Verträge gekündigt oder übertragen werden. Unnötig auflaufende Kosten, die Angehörige bzw. Erben übernehmen müssten, können so verhindert werden (z. B. bei kostenpflichtigen Online-Partnervermittlungen).
  • Aktive Internet-Profile, z. B. in sozialen Netzwerken, können deaktiviert werden, wenn möglich in einen „Trauer-Modus“ überführt oder komplett gelöscht werden.

Kontakt

Meyer & Co. - Behn & Co. Bestattungen seit 1884

Große Rainstraße 27
22765 Hamburg

Telefon: (040) 397240

E-Mail: Meyer-Behn@t-online.de

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